
Was ist passiert

Hat Ihr Arzt eine Stimm-, Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen festgestellt,
erhalten Sie eine Verordnung (ein Rezept) für eine logopädische Therapie.
Diese Verordnung gibt Ihnen die Möglichkeit, sich an eine logopädische Praxis
Ihrer Wahl zu wenden.
Zur ersten Therapiestunde gehört ein ausführliches Eingangsgespräch.
Dies beinhaltet die Anamnese - die Schilderung der Problematik aus
der Sicht der Betroffenen (Patient, Eltern, Angehörige) - und dient
zum persönlichen Kennenlernen.
Aufbauend auf eine genaue Diagnose erstellen wir eine spezielle, auf
die Problematik und die Person abgestimmte, Therapie. Nach Beenden
der verordneten Behandlungen (meist 10 Sitzungen) erhält Ihr Arzt einen
detaillierten Bericht.
Darin werden Verlauf und die Erfolge der Behandlung geschildert
und bei Bedarf eine Empfehlung zur Fortsetzung der Therapie gegeben.
Der Arzt entscheidet dann, ob eine weitere Verordnung ausgestellt wird.
in Kooperation mit
Praxis für Ergotherapie Daniela Weber (im Haus)
Physiotherapie Physio pro Viva Martin Kind (Röslau)
Terminabsprachen, sowie Therapieinhalte werden mit unseren Kooperationspartnern speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.